Dienstag, 07. September 2010
   

Sicherheitsbeauftragte



Peter Jacobsmeyer


Peter Schmitz


Aufgaben eines Sicherheitsbeauftragten

§ 46 Abs. 2 der "Allgemeinen Schulordnung" besagt, dass der Schulleiter Sicherheitsbeauftragte gemäß § 22 Siebtes Buch Sozialgesetzgebung (SGB VII) bestellt. An unserer Schule sind dies Peter Jacobsmeyer und Peter Schmitz. Ein Sicherheitsbeauftragter hat folgende Aufgaben:


a) Zusammen mit Fachleuten der Feuerwehr kontrolliert er in regelmäßigen Abständen unter Beteiligung der Schulleitung und natürlich des Hausmeisters alles, was für unsere schulische Sicherheit von Bedeutung ist oder sein kann. Manche Mängel werden dann sofort - i.d.R. vom Hausmeister - behoben, andere Maßnahmen erfordern mehr Zeit und vor allem Geld. Ein typisches Beispiel: der Einbau der Zwischentüren in den Fluren, die uns manchmal hinderlich erscheinen, die aber im Falle eines Feuers ein Ausbreiten verhindern können. Spätestens seit dem Großbrand im Düsseldorfer Flughafengebäude (Frühjahr 1999) ist bei allen Verantwortlichen der Sinn für das Gefahrenpotential in öffentlichen Gebäuden erheblich gewachsen.

b) Jeder schulische Unfall wird von ihm (auf einem entsprechenden Meldebogen) zur Kenntnis genommen. Damit verschafft er sich einen Überblick über mögliche Gefahrenherde und sorgt gegebenenfalls für deren umgehende Beseitigung.

c) Er sorgt beim alljährlich stattfindenden Sicherheitswettbewerb für eine möglichst hohe Beteiligung seitens der Schülerschaft. Zum einen natürlich, weil die jeweils behandelten Themen für jeden von uns wichtig sind (wir erinnern uns: zuletzt ging es um den "Arbeitsplatz Computer"), zum anderen, weil man schöne Geldpreise gewinnen kann. Um mit diesem erfreulichen Aspekt zu schließen: diesmal gewann eine Schülerin 250 €, mehrfach wurden 50 € gewonnen und - nach 250 € im vorigen Jahr - bekam wegen der hohen Beteiligung unsere Schule einen Hauptpreis in Höhe von 375 €. Da macht es Freude Sicherheitsbeauftragter zu sein ...

Anmeldung